Ein wenig bekannter juristischer Trick, um mehr zu erben
Wussten Sie, dass es einen juristischen Kniff im schweizerischen Erbrecht gibt, mit dem Sie bei einer Erbschaft bis zu 10 000 CHF legal erhalten können? Es handelt sich hierbei nicht um eine zweifelhafte Masche oder eine Sonderregelung für Experten, sondern um eine echte gesetzliche Möglichkeit im Erb- und Steuerrecht. In vielen Schweizer Kantonen können Erben oder Begünstigte einer Erbschaft einen steuerfreien Teil des Erbes erhalten – und dieser Anteil kann in bestimmten Fällen bis zu 10 000 CHF betragen. Richtig genutzt, bedeutet dieser juristische Trick, dass ein Erbe zehntausend Franken mehr behalten kann, anstatt sie für Steuern oder unnötige Kosten zu verlieren.
Dieser Artikel, verfasst von der Kanzlei von Dr. Peter E. Brunner, Fachanwalt für Erbrecht, erklärt Ihnen, wie dieser Trick funktioniert, welche Bedingungen gelten und welche konkreten Vorteile sich daraus ergeben. Außerdem erfahren Sie, warum es sinnvoll ist, sich dabei professionell begleiten zu lassen.

Juristischer Trick Nr. 1: Bis zu 10 000 CHF steuerfrei erben
Im Schweizer Steuersystem bieten mehrere Kantone Steuerbefreiungen für geringwertige Erbschaften an. Das heißt, ein Teil Ihres Erbes kann steuerfrei bleiben, bis zu einem bestimmten Betrag. Dieser Betrag liegt oft bei 10 000 CHF pro Begünstigten.
Konkret bedeutet das: Jeder Erbe kann 10 000 Franken steuerfrei erhalten. Wenn Sie in einem Testament mit 10 000 CHF bedacht werden (oder wenn Ihr gesetzlicher Erbteil diesen Betrag erreicht), erhalten Sie diesen Betrag vollständig, ohne dass kantonale Erbschaftssteuern anfallen. Es handelt sich um einen völlig legalen juristischen Trick, der jedoch in der Bevölkerung kaum bekannt ist: Viele Erben wissen nicht, dass ein Teil ihres Erbes vollständig steuerfrei sein kann.

Wie nutzt man diesen juristischen Trick? Bedingungen und Einschränkungen
Damit dieser Trick funktioniert, müssen einige Voraussetzungen erfüllt und Grenzen beachtet werden:
- Betragsgrenze von 10 000 CHF pro Begünstigten: Die Steuerbefreiung gilt in der Regel bis 10 000 CHF pro Erbe oder Beschenktem. Darüber hinaus wird die gesamte Summe versteuert.
- Kantonale Unterschiede: Jeder Kanton hat eigene Regeln für die Erbschaftssteuer. Der steuerfreie Betrag kann je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad unterschiedlich sein.
- Schenkungen zu Lebzeiten: Wichtig ist auch, dass Schenkungen zu Lebzeiten steuerlich oft genauso behandelt werden wie Erbschaften.
- Beerdigungs- und Nachlasskosten: Eine weitere oft vergessene Regel erlaubt es, Beerdigungskosten und andere Nachlassverbindlichkeiten abzuziehen, um den steuerpflichtigen Anteil zu senken.

Konkrete Vorteile dieses Tricks für Erben
Der Hauptvorteil ist klar: finanziell. Ein Erbe kann 10 000 CHF netto erhalten – genug, um ein persönliches Projekt zu finanzieren, Schulden zu begleichen oder zu investieren.
- Mehr vom Erbe behalten
- Steuerprogression vermeiden
- Einfachere Abwicklung
- Rechtssicherheit
Kurz gesagt, dieser juristische Trick bringt einen greifbaren finanziellen Vorteil (weniger Steuern, mehr Vermögen) und innere Ruhe, weil alles rechtskonform abläuft.

Bedingungen prüfen – jede Erbsituation ist einzigartig
Jede Erbschaft ist anders. Selbst wenn der 10 000-CHF-Trick verlockend klingt, muss er individuell geprüft werden.
- Zusammensetzung des Nachlasses
- Reihenfolge der Erben und Pflichtteile
- Fristen und vorausschauende Planung
- Besondere Fälle

Lassen Sie sich begleiten: Professioneller Rat ist Gold wert (manchmal 10 000 CHF!)
Das Schweizer Steuer- und Erbrecht ist komplex und ändert sich laufend.
Die Kanzlei von Dr. Peter E. Brunner, Experte für Erbrecht, bietet Ihnen eine individuelle Beratung zur Optimierung Ihrer Erbschaft oder Vermögensübertragung.
Mit fachkundiger Begleitung wird aus einem simplen juristischen Trick ein konkreter finanzieller Hebel für Sie und Ihre Familie.
Lassen Sie das Geld, das Ihnen zusteht, nicht durch die Maschen des Gesetzes entgleiten: Ein einziger guter Rat kann den Unterschied machen. Dr. Peter E. Brunner und sein Team zeigen Ihnen die Tricks und Kniffe des Schweizer Erbrechts – und helfen Ihnen, das zu bekommen, was Ihnen zusteht – ganz legal.
(Wenn Sie mehr über die 10 000-CHF-Steuerbefreiung oder allgemeine Erbschaftsfragen erfahren möchten, kontaktieren Sie uns gerne. Erstberatung kostenlos und vertraulich.)
